Änderungen zwischen den Fassungen
Richtsätze für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Vorschriften des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkte tritt die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 27. Jänner 1953, BGBl. Nr. 27, außer Kraft.
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