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Fassungsvergleich zu Richtsätze für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Vorschriften des Heeresversorgungsgesetzes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Richtsätze für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Vorschriften des Heeresversorgungsgesetzes 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.07.1965 · idF BGBl. Nr. 151/1965 § 4↗RIS↗
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkte tritt die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 26. Mai 1964, BGBl. Nr. 148, außer Kraft.