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Fassungsvergleich zu Zwischenzeitengesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zwischenzeitengesetz 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.1970 · idF BGBl. Nr. 295/1969 § 3↗RIS↗
§ 3.
Bei der Anwendung des § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sind die vom Bundesbeamten seit dem 28. April 1945 bei der Austria Tabakwerke AG. zurückgelegten Zeiten beim Bund verbrachten Zeiten gleichzusetzen.