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Fassungsvergleich zu Einbeziehung der Betriebe des Steinhauergewerbes in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einbeziehung der Betriebe des Steinhauergewerbes in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.11.1972 · idF BGBl. Nr. 391/1972 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Betriebe des Steinhauergewerbes werden in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 einbezogen.