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Fassungsvergleich zu Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bedienstete der Donauhochwasserschutz-Konkurrenz 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.08.1973 · idF BGBl. Nr. 367/1973 § 6↗RIS↗
§ 6.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Bauten und Technik betraut.