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Fassungsvergleich zu B-KUVG für Dienstnehmer der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs××

Änderungen zwischen den Fassungen

B-KUVG für Dienstnehmer der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1976 · idF BGBl. Nr. 615/1975 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die unkündbar gestellten Dienstnehmer der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, denen aus diesem Dienstverhältnis die Anwartschaft auf Ruhe(Versorgungs)bezüge zusteht, werden in die Beamten-Kranken- und Unfallversicherung bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter einbezogen.