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Norm
Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten
Fassungen
§ 13 Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten
BGBl
§ 13 Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten
Judikatur
§ 13 Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten
§ 13 Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten
Fassungsvergleich zu
Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten
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Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten (aufgehoben)
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§ 0↗
RIS↗
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§ 13
aufgehoben
in Kraft 15.02.1976 – 31.12.2018 · idF
BGBl. Nr. 441/1975
· aufgehoben durch
BGBl. I Nr. 61/2018
§ 13↗
RIS↗
Strafbestimmungen
§ 13.
Übertretungen dieser Verordnung sind nach Maßgabe des § 31 des Arbeitnehmerschutzgesetzes zu ahnden.