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Fassungsvergleich zu Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten (aufgehoben) 1
§ 13aufgehoben
in Kraft 15.02.1976 – 31.12.2018 · idF BGBl. Nr. 441/1975 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 § 13↗RIS↗
Strafbestimmungen
§ 13.
Übertretungen dieser Verordnung sind nach Maßgabe des § 31 des Arbeitnehmerschutzgesetzes zu ahnden.