Änderungen zwischen den Fassungen
§ 14aufgehoben
Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 14.
Es treten § 2 Abs. 1 dritter und vierter Satz sowie § 2 Abs. 2 zweiter Satz der Verordnung vom 7. Jänner 1954, BGBl. Nr. 77, über den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei der Ausführung von Sprengarbeiten in der Fassung der Verordnung vom März 1965, BGBl. Nr. 77, außer Kraft.
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