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Fassungsvergleich zu Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 02.04.1976 · idF BGBl. Nr. 116/1976 § 1↗RIS↗
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für Betriebe, die unter die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes fallen, soweit für diese Betriebe nach den folgenden Bestimmungen eine Betriebsbewilligung erforderlich ist; sie gilt jedoch nicht für Betriebe, die dem Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz, BGBl. Nr. 99/1952, unterliegen.