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Fassungsvergleich zu Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz 1
§ 8neu
in Kraft ab 02.04.1976 · idF BGBl. Nr. 116/1976 § 8↗RIS↗
Behördenzuständigkeit
§ 8.
Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die nach § 30 des Arbeitnehmerschutzgesetzes zuständige Behörde.