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Fassungsvergleich zu Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer××

Änderungen zwischen den Fassungen

Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer 1
§ 3neu
in Kraft ab 10.05.1979 · idF BGBl. Nr. 183/1979 § 3↗RIS↗
§ 3.
Bei Religionslehrern ist bezüglich des § 2 Z 1 der unmittelbare Vorgesetzte im Sinne des § 40 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes der von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften Beauftragte, bezüglich des § 2 Z 2 bis 4 der Schulleiter.