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Fassungsvergleich zu Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer××

Änderungen zwischen den Fassungen

Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer 1
§ 5neu
in Kraft ab 10.05.1979 · idF BGBl. Nr. 183/1979 § 5↗RIS↗
§ 5.
Bei der Beurteilung der Leistung der Schulleiter ist insbesondere auf die Erfüllung der ihnen gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 des Schulunterrichtsgesetzes bzw. nach entsprechenden landesgesetzlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben Bedacht zu nehmen. Soweit der Schulleiter Unterricht erteilt, ist auch § 2 zu berücksichtigen.