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Fassungsvergleich zu Erhaltung der Volksgesundheit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erhaltung der Volksgesundheit 1
§ 3neu
in Kraft ab 11.06.1981 · idF BGBl. Nr. 274/1981 § 3↗RIS↗
§ 3.
Ziel der in § 1 Z 2 bezeichneten Maßnahmen ist die Senkung des Risikos des Auftretens von genetisch bedingten Erkrankungen.