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Fassungsvergleich zu Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMLF××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geldstrafen- und Geldbußenverordnung des BMLF 1
§ 1neu
in Kraft ab 27.05.1981 · idF BGBl. Nr. 239/1981 § 1↗RIS↗
§ 1.
Geldmittel aus Geldbußen und Geldstrafen, die gemäß § 92 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, über Beamte des Ressortbereiches verhängt worden sind, sind unter sinngemäßer Anwendung des § 23 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Beamte des Ressortbereiches unverschuldet geraten sind.