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Fassungsvergleich zu Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter××

Änderungen zwischen den Fassungen

Leistungsbeurteilungsverordnung für Lehrer, Erzieher und Schulleiter 1
§ 3neu
in Kraft ab 22.06.1985 · idF BGBl. Nr. 242/1985 § 3↗RIS↗
§ 3.
Bei Religionslehrern ist bezüglich des § 2 Z 1 der unmittelbare Vorgesetzte im Sinne des § 81 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 der von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften Beauftragte, bezüglich des § 2 Z 2 bis 4 der Schulleiter.