Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Sonderdienst an Justizanstalten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bemessung und Pauschalierung einer Gefahrenzulage für Beamte im Sonderdienst an Justizanstalten 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.12.1986 · idF BGBl. Nr. 608/1986 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1986 in Kraft.