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Fassungsvergleich zu Heimarbeit - Liste der mit Heimarbeit Beschäftigten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Heimarbeit - Liste der mit Heimarbeit Beschäftigten (aufgehoben) 1
§ 1aufgehoben
in Kraft 01.11.1993 – 31.07.2009 · idF BGBl. Nr. 736/1993 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die von Auftraggebern (Zwischenmeistern, Mittelspersonen) über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit zu erstattende Anzeige (§ 5 des Heimarbeitsgesetzes 1960) ist unter Verwendung eines Vordruckes nach dem Muster der Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) vorzunehmen.