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Fassungsvergleich zu Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1
§ 10neu
in Kraft ab 10.06.1993 · idF BGBl. Nr. 376/1993 § 10↗RIS↗
Ausfertigungen
§ 10.
Schriftstücke, die im Namen der Gleichbehandlungskommission ausgefertigt werden, sind von der oder von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.