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Fassungsvergleich zu Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1
§ 9neu
in Kraft ab 10.06.1993 · idF BGBl. Nr. 376/1993 § 9↗RIS↗
Aufbewahrung von Niederschriften und Protokollen
§ 9.
Die Niederschriften und Protokolle samt Anlagen sind unter Verschluß aufzubewahren.