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Norm
Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
Fassungen
§ 3 Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
BGBl
§ 3 Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
Judikatur
§ 3 Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
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Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
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Bestätigung der Arbeitslosenversicherung für Strafgefangene
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF
BGBl. Nr. 6/1994
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.