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Fassungsvergleich zu BauV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) 1
§ 163neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 340/1994 § 163↗RIS↗
Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 163.
Gemäß § 33 Abs. 4 ANSchG wird festgestellt, daß die Verordnung vom 10. November 1954, BGBl. Nr. 267, über Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten, Bauneben- und Bauhilfsarbeiten, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 501/1973 und BGBl. Nr. 39/1974, mit Ablauf des 31. Dezember 1994 außer Kraft tritt.