Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu SUG-Pauschalbetragsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

SUG-Pauschalbetragsverordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.1998 · idF BGBl. II Nr. 46/1998 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Pauschalbetrag für die anteiligen Verwaltungsaufwendungen der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues für die Vollziehung der Sonderunterstützung nach dem Sonderunterstützungsgesetz wird ein Betrag in der Höhe von 98 500 S monatlich festgesetzt.