Änderungen zwischen den Fassungen
§ 69geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
Wirksamkeitsbeginn
§ 69.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1998 in Kraft. § 63 dieser Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1997 beginnen.
(2) § 12 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 231/2021 tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.