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Fassungsvergleich zu AKWO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO) 1
§ 37neu
in Kraft ab 25.09.1998 · idF BGBl. II Nr. 340/1998 § 37↗RIS↗
Anschlag der Wahlvorschläge
§ 37.
In jeder Wahlzelle ist eine Übersicht der gültigen Wahlvorschläge an sichtbarer Stelle anzuschlagen.