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Fassungsvergleich zu AKWO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeiterkammer-Wahlordnung (AKWO) 1
§ 51neu
in Kraft ab 25.09.1998 · idF BGBl. II Nr. 340/1998 § 51↗RIS↗
Stimmenzählung durch die Hauptwahlkommission
§ 51.
Die Hauptwahlkommission hat die Stimmenzählung der im Allgemeinen Wahlsprengel persönlich abgegebenen Stimmen vorzunehmen. Für diese gilt § 50 mit der Maßgabe, daß die Auszählung der Stimmen nicht urnenweise zu erfolgen hat.