Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu PT-ZV 1998××

Änderungen zwischen den Fassungen

PT-Zuordnungsverordnung 1998 (PT-ZV 1998) 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.07.1998 · idF BGBl. II Nr. 347/1998 § 5↗RIS↗
Kriterien für die Einrichtung der Verwendung „Umleitdienst“
§ 5.
Der im § 1 angeführte Umleitdienst ist nur einzurichten, wenn diese Verwendung regelmäßig in erheblichem zeitlichen Ausmaß alleinverantwortlich auszuüben ist, das heißt, daß laut Systemisierung dienstplanmäßig in erheblichem Ausmaß kein anderes Aufsichtsorgan vorgesehen ist.