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Fassungsvergleich zu BS-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) 1
§ 17neu
in Kraft ab 01.05.1998 · idF BGBl. II Nr. 124/1998 § 17↗RIS↗
Inkrafttreten
§ 17.
(1) Die Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.
(2) Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
(3) Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,
1. wenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,
2. wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß § 68 Abs. 1 ASchG ergibt, daß durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen gefährdet ist.
(4) Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für § 4 Abs. 4.