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Norm
Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
Fassungen
§ 4 Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
BGBl
§ 4 Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
Judikatur
§ 4 Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
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Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
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§ 0↗
RIS↗
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§ 4
neu
in Kraft ab 01.04.1940 · idF
GBlÖ Nr. 45/1940
§ 4↗
RIS↗
§ 4.
Der ... (Anm.: gegenstandslos) kann die ihm nach §§ 2 und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen.