Änderungen zwischen den Fassungen
§ 8neu
§ 8.
Der Beschlußfassung der Delegiertenversammlung obliegt:
a) die Entgegennahme des Jahres- und Rechenschaftsberichtes,
b) die Kenntnisnahme des vom Direktorium ausgearbeiteten und vom Kuratorium beschlossenen Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele.