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Fassungsvergleich zu Förderung der Atomforschung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Förderung der Atomforschung 1
§ 2neu
in Kraft ab 27.03.1959 · idF BGBl. Nr. 73/1959 § 2↗RIS↗
§ 2.
Als Teilwert der Geschäftsanteile an der Österreichischen Studiengesellschaft für Atomenergie Gesellschaft m. b. H., Wien, und der diesen Geschäftsanteilen steuerrechtlich gleichgestellten Gesellschafterleistungen ist der Betrag von einem Schilling anzusetzen.