Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausstattung und Art der Medaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1964 1
§ 3neu
in Kraft ab 17.10.1964 · idF BGBl. Nr. 244/1964 § 3↗RIS↗
§ 3.
(1) Die Verleihungsurkunden sind in einfacher Ausstattung auszufertigen.
(2) Über die Verleihung der Medaille hat die Präsidentschaftskanzlei ein Verzeichnis zu führen.