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Fassungsvergleich zu Äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich 1
§ 3cneu
in Kraft ab 30.07.2011 · idF BGBl. I Nr. 68/2011 § 3c↗RIS↗
§ 3c.
Sind die Voraussetzungen für die Errichtung einer Diözese weggefallen, so ist die Auflösung der Diözese im Bundesgesetzblatt kundzumachen.