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Fassungsvergleich zu Verordnung über die Schulzeit an Bundessportakademien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung über die Schulzeit an Bundessportakademien 1
§ 5aneu
in Kraft ab 01.04.2017 · idF BGBl. II Nr. 90/2017 § 5a↗RIS↗
Schlussbestimmung
§ 5a.
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.