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Fassungsvergleich zu LuxAnrVO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luxemburger Anrechnungs- und Anerkennungsverordnung (LuxAnrVO) 1
§ 3neu
in Kraft ab 15.08.1990 · idF BGBl. Nr. 528/1990 § 3↗RIS↗
§ 3.
Hinsichtlich solcher Studien, die nicht in den §§ 1 oder 2 zugeordnet sind, richtet sich eine Anrechnung von Studien und Anerkennung von Prüfungen nach § 21 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.