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Fassungsvergleich zu Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß 1
§ 14neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 389/1993 § 14↗RIS↗
3. Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen
§ 14.
Eine gemäß § 54 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, aus dem Grunde der fachlichen Zusammengehörigkeit der berufsbildenden höheren Schule eingegliederte berufsbildende mittlere Schule bildet mit dieser eine einzige Schule im Sinne dieser Verordnung.