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Fassungsvergleich zu Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß 1
§ 18neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 389/1993 § 18↗RIS↗
4. Abschnitt
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 18.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Wahl des Schulgemeinschaftsausschusses, BGBl. Nr. 447/1986, außer Kraft.