Änderungen zwischen den Fassungen
§ 18neu
4. Abschnitt
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 18.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Wahl des Schulgemeinschaftsausschusses, BGBl. Nr. 447/1986, außer Kraft.