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Fassungsvergleich zu Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß 1
§ 9neu
in Kraft ab 01.09.1993 · idF BGBl. Nr. 389/1993 § 9↗RIS↗
Wahltermin
§ 9.
Die Wahl hat innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Schuljahres, an lehrgangsmäßigen Berufsschulen innerhalb der ersten drei Wochen eines jeden Lehrganges, stattzufinden.