Änderungen zwischen den Fassungen
Die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 dem Studienort gleichzusetzenden Gemeinden (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
§ 29aufgehoben
§ 29.
Dem Studienort Wieselburg sind wegen ihrer verkehrsgünstigen Lage folgende Gemeinden gleichzusetzen:
Erlauf, Petzenkirchen, Pöchlarn, Purgstall an der Erlauf, Ruprechtshofen, Sankt Leonhard am Forst, Scheibbs, Steinakirchen am Forst, Wang, Wieselburg-Land, Wolfpassing, Ybbs an der Donau.