Änderungen zwischen den Fassungen
Form der Staumaße und Festpunkte bei wasserrechtlich bewilligten Anlagen und den Vorgang bei ihrer Anbringung
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
§ 4.
Bei jedem Staumaße sind an einer entsprechenden Stelle, im Falle des § 2, Absatz 2, Punkt 2, am besten auf der Scheibenfläche der Staumaßhaube, die Jahreszahl der Setzung und allenfalls die Anfangsbuchstaben des Namens der Werksbesitzer anzubringen.