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Fassungsvergleich zu Pflanzenschutzgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pflanzenschutzgesetz (aufgehoben) 1
§ 21aufgehoben
in Kraft 23.07.1948 – 23.07.1999 · idF BGBl. Nr. 124/1948 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/1999 § 21↗RIS↗
§ 21. In den zur Ausführung dieses Bundesgesetzes ergehenden Landesgesetzen ist festzustellen, inwieweit die sonstigen auf dem Gebiete des Schutzes der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge bestehenden Landesgesetze und Verordnungen aufrecht bleiben, abgeändert oder aufgehoben werden.