Änderungen zwischen den Fassungen
Befugnis zur Vornahme medizinisch-diagnostischer Untersuchungen und die hiebei und bei Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichtsmaßnahmen
1§ 0↗RIS↗
§ 6neu
§ 6.
Die Verwendung bakterienhältiger Mittel zur Schädlingsbekämpfung ist verboten.