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Fassungsvergleich zu Wasserkraftnutzung der mittleren Enns××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wasserkraftnutzung der mittleren Enns 1
§ 2neu
in Kraft ab 06.02.1960 · idF BGBl. Nr. 34/1960 § 2↗RIS↗
§ 2.
Bis zur Entscheidung des Widerstreites zwischen dem Speicherprojekt Kastenreith und dem geplanten 5-Stufenausbau in dieser Ennsstrecke, längstens aber bis 31. März 1962, ist eine Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung in diesem Ennsabschnitt einschließlich des Unterlaufes der in diesem Abschnitt mündenden Zubringer unzulässig.