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Fassungsvergleich zu Wasserversorgung der Stadtgemeinde Villach××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wasserversorgung der Stadtgemeinde Villach 1
§ 3neu
in Kraft ab 22.06.1963 · idF BGBl. Nr. 129/1963 § 3↗RIS↗
§ 3.
Das Interesse der Stadtgemeinde Villach an der Nutzung der Unionquelle und der Thomasquelle wird als rechtliches Interesse im Sinne des § 54 Abs. 2 lit. e des Wasserrechtsgesetzes 1959 anerkannt.