Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Grundwasser im Raume von Friesach××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundwasser im Raume von Friesach 1
§ 1neu
in Kraft ab 22.03.1963 · idF BGBl. Nr. 58/1963 § 1↗RIS↗
§ 1.
Das Grundwasservorkommen in dem nachstehend bezeichneten Gebiete wird der Trinkwasserversorgung gewidmet.