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Fassungsvergleich zu Schutze des Wientalwasserwerkes in Untertullnerbach××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutze des Wientalwasserwerkes in Untertullnerbach 1
§ 1neu
in Kraft ab 22.08.1964 · idF BGBl. Nr. 220/1964 § 1↗RIS↗
§ 1.
Zum Schutze der Wasserversorgung durch das Wientalwasserwerk in Untertullnerbach werden der Wienerwaldsee und sein hydrologisches Einzugsgebiet als Wasserschongebiet (§ 2) bestimmt.