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Fassungsvergleich zu Schutz des Wasservorkommens im Schneeberg-, Rax- und Schneealpengebiet××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz des Wasservorkommens im Schneeberg-, Rax- und Schneealpengebiet 1
§ 1neu
in Kraft ab 31.12.1965 · idF BGBl. Nr. 353/1965 § 1↗RIS↗
§ 1.
Das Quell- und Grundwasservorkommen des im § 2 umschriebenen Gebietes wird – unbeschadet bestehender Rechte – vorzüglich der Trinkwasserversorgung gewidmet.
Schlagworte
Quellwasservorkommen