Änderungen zwischen den Fassungen
§ 3neu
§ 3.
Das Interesse der Österreichischen Draukraftwerke AG. an der Wasserkraftnutzung im Widmungsgebiet (§ 1) wird als rechtliches Interesse im Sinne des § 54 Abs. 2 lit. e des Wasserrechtsgesetzes 1959 anerkannt.