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Fassungsvergleich zu Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Einzugsgebiet des Hainbaches××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Einzugsgebiet des Hainbaches 1
§ 1neu
in Kraft ab 14.08.1971 · idF BGBl. Nr. 299/1971 § 1↗RIS↗
§ 1.
Im Einzugsgebiet des Hainbaches ist nach den Grundsätzen einer modernen Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung der §§ 2 bis 4 dieser Verordnung ein ausgeglichener Wasserhaushalt herzustellen und beizubehalten.