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Fassungsvergleich zu Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Einzugsgebiet des Hainbaches××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Einzugsgebiet des Hainbaches 1
§ 4neu
in Kraft ab 14.08.1971 · idF BGBl. Nr. 299/1971 § 4↗RIS↗
§ 4.
Um die sinkende Tendenz des Grundwasserspiegels in den Talräumen von Hainbach und Schwemmbach auszugleichen, ist nach Möglichkeit für die Versickerung von Oberflächenwässern vorzusorgen.