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Fassungsvergleich zu Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Einzugsgebiet des Hainbaches××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Einzugsgebiet des Hainbaches 1
§ 7neu
in Kraft ab 14.08.1971 · idF BGBl. Nr. 299/1971 § 7↗RIS↗
§ 7.
Die Interessen der Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Köstendorf, Neumarkt am Wallersee, Straßwalchen, Lengau und Munderfing an dem anzustrebenden ausgeglichenen Wasserhaushalt werden im Sinne des § 54 Abs. 2 lit. e WRG 1959 als rechtliche Interessen anerkannt.